Die Abtretung der Kurbrunnen zur Amtszeit des Amtskellers Georg Jacob Vay

 

Die Förderung der Bischöfe für den Brunnen erstreckte sich neben den disziplinierenden Maßnahmen auch auf praktische Hilfe. So verfügte Fürstbischof Karl Philipp von Greifenklau im Jahre 1752, daß man die für die Kuranlagen benötigten Kastanienbäume, mit denen auch der Weg von Stadt bis zum Kurplatz gesäumt werden sollte, aus sein Schloßgarten in Werneck beizuschaffen seien.` Trotz die großzügigen Hilfe war ein Streit um die Finanzierung der neuen Anlage schon abzusehen, denn die der Stadt gehörenden und von dieser verpachteten Quellen schienen einen reichen Ertrag zu versprechen, an dem das Hochstift teilhaben wollte. Am 2. August 1753 berichtete in der Ratssitzung Amtskeller Vay, daß der Oberhofmarschall von Greiffenklau den Zustand des neuen Räkoczybrunnens bemängelt habe, dessen Wasser zwar bei den Kurgästen seines guten Effekts wegen zum Trinken sehr beliebt sei aber durch die mangelhafte Brunnenfassung öfters trüb werde. Der Bischof wünsche daher, daß der Räkoczybrunnen auf Kosten der Stadt richtig eingefaßt werde. Die fürstliche Hofkammer könne sich daran nicht beteiligen, da allein die Stadt den Nutzen aus dem Quellenpachtvertrag ziehe. Es gebe aber die Möglichkeit, daß die Hofkammer für Instandhaltung der Anlagen aufkomme, wenn sich die Stadt im Gegenzug bereit erkläre, den Brunnenertrag abzutreten. Der Rat ging auf dieses Angebot zunächst nicht ein.

Der Fürstbischof ließ allerdings nicht locker und so trat die Stadt Kissingen im Jahre 1769 den Kurbrunnen mit allen Lasten und Nutzen an die Hofkammer ab. Dagegen erhielt die Stadt für die sieben Morgen Güter, welche die Kuranlage umfaßt, acht Morgen zehntfreie Äcker in Stadtnähe. Weiterhin wurde vereinbart, daß alle Bewohner Kissingens die drei Brunnen unentgeltlich benutzen dürfen und die Stadt von jeglicher Fronleistung bei eventuellen Bauarbeiten befreit ist.