Die Abtretung der Kurbrunnen zur Amtszeit des Amtskellers Georg Jacob Vay
Die
Förderung der Bischöfe für den Brunnen erstreckte sich neben den
disziplinierenden Maßnahmen auch auf praktische Hilfe. So verfügte Fürstbischof
Karl Philipp von Greifenklau im Jahre 1752, daß man die für die Kuranlagen benötigten
Kastanienbäume, mit denen auch der Weg von Stadt bis zum Kurplatz gesäumt
werden sollte, aus sein Schloßgarten in Werneck beizuschaffen seien.` Trotz die
großzügigen Hilfe war ein Streit um die Finanzierung der neuen Anlage schon
abzusehen, denn die der Stadt gehörenden und von dieser verpachteten Quellen
schienen einen reichen Ertrag zu versprechen, an dem das Hochstift teilhaben
wollte. Am 2. August 1753 berichtete in der Ratssitzung Amtskeller Vay,
daß der Oberhofmarschall von Greiffenklau den Zustand des neuen Räkoczybrunnens
bemängelt habe, dessen Wasser zwar bei den Kurgästen seines guten Effekts
wegen zum Trinken sehr beliebt sei aber durch die mangelhafte Brunnenfassung öfters
trüb werde. Der Bischof wünsche daher, daß der Räkoczybrunnen auf Kosten der
Stadt richtig eingefaßt werde. Die fürstliche Hofkammer könne sich daran
nicht beteiligen, da allein die Stadt den Nutzen aus dem Quellenpachtvertrag
ziehe. Es gebe aber die Möglichkeit, daß die Hofkammer für Instandhaltung der
Anlagen aufkomme, wenn sich die Stadt im Gegenzug bereit erkläre, den
Brunnenertrag abzutreten. Der Rat ging auf dieses Angebot zunächst nicht ein.
Der
Fürstbischof ließ allerdings nicht locker und so trat die Stadt Kissingen im
Jahre 1769 den Kurbrunnen mit allen Lasten und Nutzen an die Hofkammer ab.
Dagegen erhielt die Stadt für die sieben Morgen Güter, welche die Kuranlage
umfaßt, acht Morgen zehntfreie Äcker in Stadtnähe. Weiterhin wurde
vereinbart, daß alle Bewohner Kissingens die drei Brunnen unentgeltlich
benutzen dürfen und die Stadt von jeglicher Fronleistung bei eventuellen Bauarbeiten
befreit ist.